Neue Saalbachbrücke und Gefahren durch Starkregen im Ortschaftsrat
Hauptthema der Ortschaftsratssitzung im Oktober war der Starkregenschutz. Zunehmend geraten Überflutungen von Siedlungsbereichen durch Oberflächenwasser aus der Flur in den Blick. Etwa 50 Prozent aller Hochwasserschäden gehen auf solche Ereignisse zurück. Matthias Stork vom beauftragten Planungsbüro stellte zusammen mit Wolfgang Wagner und Simela Nikolaidou vom Bauamt den Stand des Starkregen-Risiko-Management der Stadt vor.
Am Anfang stand eine Gefahrenanalyse durch abfließendes Oberflächenwasser aus der Flur, die zeichnerisch in einer Starkregengefahrenkarte umgesetzt wurde. Sie zeigt, an welchen Stellen im Übergang in den bebauten Ort Wassermassen sich konzentrieren und die Gefahr von Überflutungen besteht.
Neun kritische Bereiche wurden identifiziert und in einer Starkrisikogefahrenkarte erfasst. Es sind die Stellen, die schon bisher bei starkem Regen in Erscheinung traten, bei selten vorkommenden 30jährlichem und außergewöhnlichen 100jährlichen Regenereignissen aber zu massiven Überschwemmungen und Schäden im Ortsbereich führen können.
Das daraus folgende Handlungskonzept der Stadt soll bauliche Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren und Schäden, aber auch die umfassende Information der Öffentlichkeit beinhalten, um zum Selbstschutz der Bürgerschaft aufzufordern und auf heute schon bestehende Vorwarnsysteme hinzuweisen.
Zusätzlich zu diesem allgemeinen Überblick wurde eine konkrete Maßnahme im Detail vorgestellt: Die zwischen der Zehntgasse und dem Gebiet Mittlere Mühle bestehende Fußgängerbrücke behindert den Abfluss bei Saalbachhochwasser.
Es ist vorgesehen, die bestehende Brücke durch eine neue zu ersetzen. Das Bachbett soll an der Stelle erweitert und das Bauwerk höher gesetzt werden. Die Brücke selbst soll auf 3 Meter verbreitert, aus Aluminium hergestellt und der Boden mit Holzbohlen belegt werden.
Die Ausschreibung ist noch für dieses Jahr, die Ausführung in 2023 geplant. Für die Bauzeit von bis zu zehn Monaten führte Wolfgang Wagner vom Stadtbauamt auch Vorarbeiten und Anpassungsmaßnahmen im Umfeld an. Die Ortschaftsräte wünschten sich eine möglichst kurze Bauzeit, einen rutschfesten Belag und Vorkehrungen gegen das Befahren mit Kfz.
Zu Beginn der Sitzung unter Leitung der stellvertretenden Ortsvorsteherin Martina Füg beschäftigte sich der Ortschaftsrat mit seiner Geschäftsordnung. Diese legt das Verfahren fest, wie der Rat seine Arbeit als Gremium organisiert. Weil es für die meisten Ortschaftsräte bisher keine förmlich beschlossene Satzung gab und Rechtssicherheit im Konfliktfall angestrebt wird, legte die Stadtverwaltung einen Entwurf vor, den Hauptamtsleiter Wolfgang Müller erläuterte.
Für Irritationen sorgte ein Passus, wonach Ortschaftsräte Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Stadt nicht geltend machen dürfen. Man war sich einig, dass diese Regelung die ehrenamtliche Vertretung der Bürgerschaft nicht berühren darf. Im Zweifel entscheidet das Gremium sowieso selbst.
Entgegen der Vorlage sprachen sich alle Sprecher der Fraktionen dafür aus, in Heidelsheim Anfragen anwesender Bürger zu Beginn und nicht am Ende der Sitzung zuzulassen.
(goe)