Ehrenamt ist tragende Säule des Bevölkerungsschutzes

Ehrenamt: Taten auf Worte sind eine Wohltat

Die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes ist das Ehrenamt. Die allermeisten Frauen und Männer, die sich in den Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in den Hilfsorganisationen engagieren, sind ehrenamtlich tätig. Bei der Feuerwehr sind zum Beispiel von den rund 112.000 aktiven Feuerwehrangehörigen allein 110.000 ehrenamtlich tätig.

Wir können sehr dankbar sein, dass wir so viele Menschen in unserem Land haben, die sich mit großer Hingabe, mit Herzblut und mit hoher Professionalität in den Dienst der Menschen, unter häufig schwersten Bedingungen, stellen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können.

Auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion hat der Landtag nun die Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz verbessert. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz wird das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz voranbringen.

„Wir stärken das Ehrenamt, indem wir sozusagen die Pflicht mit einem Recht versehen. Wer zu einem Einsatz kommt, hat auch das Recht, dafür entsprechend entschädigt zu werden, und muss dafür keine Nachteile in Kauf nehmen“ führte Ulli Hockenberger in seiner Plenarrede anlässlich der ersten Beratung im Parlament aus.

Für die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk konnte bereits in der Vergangenheit bei Einsätzen ein Verdienstausfall gezahlt werden auch wenn bei diesen Einsätzen kein Katastrophenfall ausgerufen war. Bei den Hilfsorganisationen war das nicht immer der Fall. Ohne klare Grundlage ergaben sich aber vor allem für das Ehrenamt immer wieder unbefriedigende Situationen.

Das neue Gesetz regelt Fälle der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer Katastrophe nicht erreicht ist. Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten wie Verdienstausfall, Sachschadenersatz oder Aufwendungsersatz wird das Land zukünftig zu Gunsten der Ehrenamtlichen tragen. Ebenso die Auslagen der Hilfsorganisationen bei solchen Einsätzen.

Das Ehrenamt braucht stabile Rahmenbedingungen, in denen es sich entfalten kann. Deshalb beteiligt sich das Land auch an den Kosten der Aus- und Fortbildung. Wenn das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz attraktiv gestaltet ist, hat es auch eine Zukunft.

„Dieses Gesetz ist ein Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts“ so Ulli Hockenberger in seiner Plenarrede: „und wir lassen mit diesem Beschluss einer Wohltat für den Bevölkerungsschutz unsren Worten Taten folgen“.

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