Die Sperrung des Bahnübergangs und seine Folgen
Ein Schwerpunkt der Ortschaftsratssitzung vom 21. Januar waren die Verkehrsregelungen in Heidelsheim während der geplanten Sperrung des Bahnübergangs. Die ursprünglich nur von Mai bis Oktober geplante Vollsperrung des Heidelsheimer Bahnübergangs wird voraussichtlich von März bis Dezember dauern. Grund ist unter anderem, dass die dort zu errichtende Behelfsbrücke für Fußgänger unter Zugverkehr errichtet werden muss.
Manfred Schmitt von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt stellte auf Bitte von Ortsvorsteher Uwe Freidinger die derzeit bestehenden Überlegungen für die daraus folgende Verkehrsführung im Ortschaftsrat vor.
Für den überörtlichen Verkehr, incl. dem an der Oberacker Höhe ankommenden LKW-Verkehr, soll die L 618 vorübergehend für Anlieger freigegeben werden. Die Fortführung der LKW vor der auf 12 t beschränkten Saalbachbrücke ist über die Hofferichstraße zur Merianstraße und umgekehrt angedacht. Dies gilt auch für die Müllfahrzeuge, die Heidelsheim im Osten entsorgen.
Im innerstädtischen Verkehr sollen die Kläranlage von der Bergstraße in Bruchsal über den Feldweg und der Leiselbacher Hof in Helmsheim über die Neibsheimer Straße und den Ortsverbindungsweg erreicht werden. Diese Wegführung gilt auch für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr im Osten der Gemarkung. Wie Schmitt versicherte, ist der Schutz der Krötenwanderung davon nicht tangiert: Der Braunwiesenweg nach Bruchsal, die Geckelter Hohl und der Hohbergweg nach Kraichtal können in der Wanderungszeit der Kröten wie bisher nachts voll gesperrt werden.
Für die Führung des innerörtlichen Verkehrs sollen Zähringerstraße und Judengasse zu Einbahnstraßen umgeschildert werden. Dies würde das Parken in beiden Straßen erlauben. Sollte der Abriss des Gebäudes Markgrafenstraße 18 nicht rechtzeitig erfolgen, müsste die Judengasse in beiden Richtungen befahren bleiben und das Parken aufgehoben werden.
Der Vorschlag eines Unternehmers aus der Neibsheimer Straße, den Übergang offen zu lassen, damit er mit Schwertransporten erreichbar bleibt, wurde abschlägig beschieden. Eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt stellte die jetzigen und die künftigen Schließzeiten gegenüber. Diese würden sich durch mehr Verkehr auf der alten Bahnstrecke zwischen 7 und 8 Uhr von 29 auf 56 Minuten verlängern, zwischen 10 und 11 Uhr von 30 auf 37 Minuten und zwischen 17 und 18 Uhr von 40 auf 50 Minuten. Ein geöffneter Bahnübergang, der ständig geschlossen sei, nütze niemandem. Nur die völlige Schließung ermögliche den Bau der Behelfsbrücke für die Passanten und Nutzer der Stadtbahn, die ja auch vom illegalen Queren der Gleise abgehalten werden sollen, so der Tenor.
Für die am stärksten von der Sperrung des Bahnübergangs betroffenen Fußgänger ist die Errichtung einer Behelfsbrücke direkt über dem jetzigen Übergang auf der Straße vorgesehen, wobei der Alte Graben offen bleibt. Schmitt gestand ein, die Brücke könne allein schon aus räumlichen Gründen nicht in vollem Umfang behindertengerecht sein, jedoch sei eine Fahrradspur zum Schieben vorgesehen. Dazu wurde aus der Zuhörerschaft gefordert, eine Kinderwagenspur einzurichten, dies wegen der Verlagerung des Kindergartens, aber auch allein schon auf Grund der langen Dauer der Sperrung, die weite Umweg unzumutbar mache.
Aus dem Ortschaftsrat kamen zahlreiche Nachfragen und Anregungen. Auf Frage von Martina Füg nach den Auswirkungen auf den Zugverkehr wusste Schmitt zu berichten, dass einige Nahverkehrszüge ausfallen werden. Die Bahn lehne die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs ab.
Jörg Becker sah vermeidbare Probleme bei der innerörtlichen Verkehrsführung, wenn die Stadt nicht zügig an den Abriss des ehemaligen Gebäudes Freidinger herangehe.
Die Idee, die bestehenden Brücken zu verstärken und aufzulasten lasse sich nach Prüfung durch die Verwaltung nicht realisieren, weil das Bett des Saalbach als Untergrund nicht stabil sei und Hochwassergefahr bestehe.
Das vorläufige Konzept muss jetzt noch mit der Bahn und weiteren Beteiligten abgestimmt werden. (goe)