Ortschaftsrat wünscht schnelle Erschließung „Rechts des Bruchsaler Wegs“
Christopher Meyer vom Stadtbauamt stellte den seit Mai 2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet erneut vor.
Ab Ende der heute bestehenden Straße wird östlich des bestehenden Radwegs eine Erschließungsstraße für die Erweiterung des Gebiets gebaut. Auf der östlichen Seite der Straße ist ein Parkstreifen mit zehn öffentlichen Parkplätzen vorgesehen, der durch fünf Bäume gegliedert wird.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im August dieses Jahres, die Auftragsvergabe im Oktober/November 2022 mit voraussichtlichem Bauende 2023. Die von Ortschaftsrat Jörg Becker hinterfragte erhebliche Verzögerung begründete Meyer mit Problemen bei der Umlegung. Der Umlegungsbeschluss konnte erst im April 2022 gefasst werden. Zu berücksichtigen sei noch die Widerspruchsfrist gegen den Umlegungsplan.
Ortsvorsteher Uwe Freidinger wies darauf hin, dass die Gewerbeflächen dringend gebraucht werden, weitere Verzögerungen den Gewerbetreibenden nicht mehr zuzumuten seien. Auch deshalb empfahl der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einmütig, die Erschließung wie geplant zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang regte Thomas Lichtner an, die Planungen für ein weiteres Gewerbegebiet unverzüglich in Angriff zu nehmen, und nicht auf die Regionalplanung zu warten.
Unter Fragen und Anregungen äußerte eine Bürgerin ihr Unverständnis über die Eintrittspreise bei den Bädern. Insbesondere störte sie, dass bei der Familienkarte i.d.R. nur zwei Kinder vergünstigt sind. Es gebe auch Familien mit mehr Kindern, die eine Entlastung noch nötiger hätten. Die von Stadtwerken bzw. der Stadtverwaltung geäußerten Begründungen wie moderate Eintrittspreise in Bruchsal, lange Warteschlangen durch Kontrolle von Ausweisen, Diskussionen und Konflikte wegen dieser Kontrollen, gar Missbrauch wegen Mitnahme fremder Kinder ließ die Beschwerdeführerin nicht gelten. Sie bat darum, die getroffene Entscheidung zu überdenken und das Thema breiter anzugehen, z.B. auch die Frage zu prüfen, mit welcher Berechtigung welche Personengruppen freien Eintritt genießen.
Aus Anlass des Stadtjubiläums Mitte Juli verwies der Ortsvorsteher auf die Möglichkeit, in der Verwaltungsstelle Heidelsheimer Fahnen zu bestellen. Auch äußerte er die Bitte, die Bürgerschaft möge die Festgäste mit einem gepflegten Ortsbild beeindrucken und, wenn räumlich möglich, Übernachtungsgäste aus Volterra bei sich aufzunehmen. (goe)