Neues Konzept für Vereinsförderung – Anmietung städtischer Räume neu geregelt
(goe) Mit einer völligen Neufassung der für Vereine geltenden Bestimmungen hat die Stadtverwaltung eine Sisyphusarbeit in Angriff genommen. Die Erläuterung der neuen Richtlinien im Ortschaftsrat erfolgte arbeitsteilig durch Hauptamtsleiter Wolfgang Müller, den Leiter des Rechnungsprüfungsamts Klaus Lindenfelser sowie Markus Gramlich vom Schul- und Sportamt.
Eine Schwierigkeit war, dass sich die ca. 350 Vereine in der Stadt Bruchsal z.T. erheblich unterscheiden und in der Vergangenheit oft auch verschieden behandelt wurden. Ziel war eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen bei gleichzeitigem Bemühen um Gerechtigkeit zwischen den Vereinen.
Vertreter mehrerer Ämter haben binnen einiger Jahre ein Konzept erstellt, das weit über die bisherigen „Vereinsförderrichtlinien“ hinausweist. Es enthält die Benutzungsordnung für städtische Räume, die Benutzungsentgelte dieser Räume, die Pachtbedingungen städtischer Flächen für Vereine, die Förderrichtlinien für die Vereine und weitere Organisationen, die Jugendförderrichtlinien sowie die Unterstützung von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.
In Relation zu den bei der Stadt anfallenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung sowie deren Verzinsung und Abschreibung sind die von den Vereinen gezahlten Entgelte fast zu vernachlässigen. Auch deshalb sollen Vereine z.B. bei der Nutzung von Sporthallen 18 statt bisher 16,50 € bezahlen, für Jugendliche, die bisher frei waren, werden künftig 6 € je Stunde berechnet. Schulsporthallen werden mit 6 € für Erwachsene und 2 € etwas günstiger als bisher.
Bei anderen von Vereinen bei der Stadt gemieteten Räumen erfolgte bisher die Nutzung mehrheitlich ohne Vertrag, z.T. sogar kostenlos. Künftig müssen je nach baulichem Zustand und Ausstattung zwischen 0,50 bis zu 3 €/qm und Monat zuzüglich Nebenkosten entrichtet werden.
Wer als Verein die Voraussetzungen erfüllt, erhält auf Antrag künftig jährlich 500 € Grundförderung. Mit der Mitgliederzahl steigt dieser Betrag.
Die Eigeninitiative von Vereinen bei Bau und Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen und Gebäuden soll jetzt mit 15 Prozent honoriert werden statt der bisher 8 Prozent. Auch für die Anschaffung von Sportgeräten, Musikinstrumenten oder Noten sind höhere Zuschüsse vorgesehen.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Jugendförderung, die verbessert wird. Vereine erhalten für jeden betreuten Jugendlichen 22 €/Jahr. Am Spielbetrieb teilnehmende Jugendmannschaften werden bezuschusst, ebenso die Beschäftigung und Qualifizierung von Jugendbetreuern.
Förderung gibt es aber nur, wenn die Vereine im voraus Anträge stellen, und zwar jedes Jahr.
Wer bei der Stadt jeweils zuständig ist, erfährt man aus einer Liste, die in Vorbereitung ist, erfuhr Sigrid Gerdau auf ihre Frage.
In drei Jahren soll Bilanz gezogen werden, wie sich die Regelungen bewährt haben.
Michael Schlindwein sah keinen Sinn darin, bei Jugendlichen Hallengebühren zu berechnen, welche die Vereine dann über Zuschüsse zurückholen müssen.
Ortsvorsteher Uwe Freidinger dankte der Stadtverwaltung für die Bereitschaft, mit besonders betroffenen Vereinen im Gespräch zu bleiben, für sie gibt es Übergangsregelungen.