Baufläche bei Sport-Zimmermann soll neu überplant werden.
Breites Interesse für die Diskussion der Bauvoranfrage für die weitere Bebauung der Flächen von Sport-Zimmermann: auf großes Echo stieß die Entscheidung von Ortsvorsteher Uwe Freidinger, die Voranfrage öffentlich im Ortschaftsrat zu behandeln, ebenso die Bereitschaft von Stadtplaner Prof. Hartmut Ayrle, das Vorhaben im Ortschaftsrat zu erläutern und zu bewerten.
Gegen 450 Unterschriften hatten betroffene Anwohner in kurzer Zeit gegen das geplante Vorhaben gesammelt. Entsprechend zahlreich waren die Besucher der Sitzung, von denen einzelne dezidiert ihre Einwendungen vortrugen. Mehrfach kritisierten sie die bereits vollzogene Bebauung, die sie als zu hoch und massiv empfanden und die so jedes Einfügen in das Ortsbild vermissen lasse.
Durch den zweiten Bauabschnitt sehen sich die Anwohner persönlich negativ betroffen. Die zwei quasi vierstöckigen Gebäude nähmen ihnen die Sicht, verschlechterten das Kleinklima, ließen Grün- und Freiräume vermissen, sorgten für massive Parkprobleme mit der Folge von Konflikten im Umfeld.
Die Nachbarn befürchten nicht nur Wertverluste für ihre eigenen Anwesen sondern auch eine verminderte Wohnqualität in den Neubauten selbst. Auch nehme der Bebauungsvorschlag durch die Höhe der Gebäude, die Flachdächer und die massiven Baukörper keine Rücksicht auf die historisch gewachsene Situation, insbesondere die eineinhalbstöckigen Einfamilienhäuser in der Nachbarschaft.
Auch wenn sie das weitere Verfahren noch offen ließen, hatten die Stadtplaner schon vorher Entwarnung gegeben. Prof. Ayrle gab zu erkennen, dass für ihn die Bauvoranfrage nicht das Maß aller Dinge sei. Es gehe darum, den entstandenen Leerstand sinnvoll zu nutzen. Diese könne mangels anderer Alternativen durch Wohnbebauung geschehen.
Über das „Wie“ der Bebauung müsse aber noch geredet werden. Er verwies auch auf die Möglichkeit, den Bebauungsplan aus den 1970er Jahren so zu ändern, dass ein rechtlicher Rahmen für eine verträgliche Bebauung entstehe.
Laut Aljoscha Friedrich seien zwei in Ost-West-Richtung verlaufende dreistöckige, durch eine Tiefgarage unterkellerte Baukörper mit Stufengeschoss, das heute nicht als Vollgeschoss zählt, geplant. Zusammen mit den 22 Wohneinheiten des ersten Abschnittes sollen weitere 28 entstehen.
Die Bauvoranfrage habe rein informatorischen Charakter: Die Investoren wollten erfahren, was möglich sei. Baurecht und Stadtplanung obliege es den Bebauungsvorschlag zu prüfen. Die baurechtliche Prüfung habe ergeben, dass das Bauvorhaben so nicht möglich sei, weil die Verdichtung der Wohnflächen zu hoch sei. Zu diesem Ergebnis sei das Amt unter Zugrundelegung der Landesbauordnung aus den 1970er Jahren, als der Bebauungsplan entstand, sowie der damaligen Intention für die Änderung des Plans gekommen.
Die Vorstellungen der Fraktionen des Ortschaftsrates formulierte Martina Füg, die für die SPD Flachdächer ausschloss und mehr Grün anmahnte. Klaus Herrmanns von der CDU empfahl, über die Art der Bebauung neu nachzudenken, wenn es die Möglichkeit einer Änderung des Bebauungsplans gebe.
Als dies von den Vertretern der Stadt bestätigt wurde stellte Jörg Becker für die CDU den Antrag, ein solches Verfahren einzuleiten, dem das Gremium einmütig folgte.
(goe)